Sperrmüll-Abholung auf Abruf

Die Datenerhebung erfolgt aufgrund § 6 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Reutlingen

Abholadresse:

Dieses Formular gilt nicht für die Städte Metzingen, Pfullingen und Reutlingen, bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung!

Felder, die mit einen Stern versehen sind, müssen ausgefüllt sein.


Das Buchungszeichen finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.




Grundstückseigentümer:
Abholadresse oder:




Nur angemeldete Fraktionen werden abgeholt (Schrott, Elektrogeräte, Holz und Restlicher Sperrmüll)!
Die Anzahl der Gegenstände muss angegeben werden!

Schrott:
Holz:
Elektrogeräte:




Restlicher Sperrmüll:

(max. 1 St.)

Bemerkungen

Der Abfuhrtermin ist innerhalb von 6 Wochen, er wird Ihnen ca. 1 Woche im Voraus per Post mitgeteilt.

Noch Fragen? Sperrmüll-Infotelefon: 07121 / 480-2399 oder
E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de

Nach Antragseingang erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen eingegebene E-Mail Adresse.

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