Sperrmüll-Abholung auf Abruf

Die Datenerhebung erfolgt aufgrund § 6 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Reutlingen

Abholadresse: (nicht auf andere Grundstücke übertragbar)

Dieses Formular gilt nicht für die Städte Metzingen, Pfullingen und Reutlingen, bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung!

Felder, mit Stern * sind Pflichtfelder.


Das Buchungszeichen finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.




Grundstückseigentümer: (muss den Antrag stellen, an ihn geht die Terminmitteilung)
Abholadresse oder:




Nur angemeldete Fraktionen werden abgeholt (Schrott, Elektrogeräte, Holz und Restlicher Sperrmüll)! Höchstmenge pro Grundstück 2cbm, bei mehr als 4 Personen 0,5cbm pro Person!
Die Anzahl der Gegenstände muss angegeben werden!

Schrott:

Holz:

Elektrogeräte:


Restlicher Sperrmüll:



Bemerkungen (z.B. Urlaub von... bis...)

Der Abfuhrtermin ist innerhalb von 6 Wochen, er wird dem Grundstückseigentümer ca. 1 Woche im Voraus per Post mitgeteilt.

NICHT zugelassen sind:

** = Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich

Noch Fragen? Sperrmüll-Infotelefon: 07121 / 480-2399 oder
E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de

Nach Antragseingang erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen eingegebene E-Mail Adresse.

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