Die Datenerhebung erfolgt aufgrund § 6 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Reutlingen
Dieses Formular gilt nicht für die Städte Metzingen, Pfullingen und Reutlingen, bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung!
Felder, mit Stern * sind Pflichtfelder.
Nur angemeldete Fraktionen werden abgeholt (Schrott, Elektrogeräte, Holz und Restlicher Sperrmüll)! Höchstmenge pro Grundstück 2cbm, bei mehr als 4 Personen 0,5cbm pro Person!Die Anzahl der Gegenstände muss angegeben werden!
Der Abfuhrtermin ist innerhalb von 6 Wochen, er wird dem Grundstückseigentümer ca. 1 Woche im Voraus per Post mitgeteilt.
NICHT zugelassen sind:
Noch Fragen? Sperrmüll-Infotelefon: 07121 / 480-2399 oder E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de
Nach Antragseingang erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen eingegebene E-Mail Adresse.
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